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GAV Personalverleih: Neuer Anhang 4 «Live-In» – das Wichtigste im Überblick

Publiziert: 27. November 2025

3 Min

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Roger Kühne, CEO

Das am 4. November 2025 publizierte Gesuch zur Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih bringt eine bedeutende Neuerung: Ein neuer Anhang 4 «Live-In» soll künftig die Arbeitsbedingungen der Live-In Betreuung im Personalverleih regeln. Damit werden erstmals klare und einheitliche Standards für dieses wachsende Arbeitsmodell geschaffen.

Was bedeutet Live-In Betreuung?

Bei der Live-In Betreuung wohnen Betreuungspersonen im Haushalt der betreuten Person und leisten hauswirtschaftliche Unterstützung sowie einfache Hilfsleistungen im Alltag – jedoch ohne medizinische Pflege.

Sobald es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Betreuungsperson und Einsatzhaushalt handelt, gilt das Arbeitsgesetz. Der neue Anhang 4 konkretisiert nun die Anforderungen für Verleihbetriebe in der Schweiz.

Die wichtigsten Neuerungen von Anhang 4

1. Einheitliche Arbeitsbedingungen

Im Gegensatz zum bisherigen System sollen für die Live-In Betreuung im Personalverleih schweizweit einheitliche Arbeitsbedingungen mit folgenden Mindestlöhnen gelten, unabhängig von Regionen:

  • Angelernte: CHF 22.76 / Stunde
  • Gelernte: CHF 25.86 / Stunde

Damit soll der GAV Personalverleih für Live-In Betreuung klar strukturierte und transparente Vorgaben enthalten.

2. Strikte Vorgaben zu Arbeitszeit, Bereitschaft und Ruhezeiten

Der beantragte Anhang 4 bringt präzisere Regeln:

  • 42-Stunden-Woche
  • max. 9 Arbeitsstunden pro Tag
  • klare Trennung zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Freizeit
  • keine 24h-Betreuung durch eine einzelne Person
  • lückenlose Dokumentation sämtlicher Einsätze und Abweichungen

Bereitschaftsdienst-Vergütung:

  • 30 % des normalen Lohnes bei 0–2 Einsätzen
  • 100 % bei mehr Einsätzen oder Anwesenheitspflicht

Diese Vorgaben erhöhen die Rechtssicherheit und schützen sowohl Arbeitnehmende als auch Verleiher.

3. Anforderungen an Unterkunft und Verpflegung

Neu definierte Mindeststandards für das Wohnen:

  • abschliessbares Einzelzimmer
  • Tageslicht, Möblierung
  • kostenloser, unlimitierter Internetzugang
  • Mitbenutzung von Küche und Sanitäranlagen

Bis zu CHF 33.– pro Tag können für Kost und Logis abgezogen werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Beantragte Mindestlöhne 2026

Das Gesuch enthält zudem neue Mindestlöhne für 2026. Diese sind jedoch noch nicht in Kraft. Bis zur Allgemeinverbindlichkeit gelten weiterhin die Mindestlöhne 2025.

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Roger Kühne

CEO

Roger Kühne verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Personaldienstleistungsbranche und lernte in verschiedenen Stationen und Rollen sämtliche Aspekte der Personaldienstleistung aus nächster Nähe kennen. Als Branchengeneralist kennt er die Herausforderungen und Wünsche seiner Kunden in den Bereichen Sourcing, Verkauf, Organisation und Unternehmensführung. Der gelernte Jurist ist Experte in der Branchenregulierung und kennt deren technische DNA im Detail.

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